Rauchmelder
Wann müssen die Rauchmelder installiert werden?
- In Neu- und Umbauten müssen seit dem 01.11.2012 Rauchmelder eingebaut werden.
- In bereits vorhandenen Häusern müssen bis zum 31.12.2015 Rauchmelder installiert werden.
Wo müssen Rauchmelder installiert werden?
- Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
- In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
- In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Wer muss die Rauchmelder warten?
- In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung. Es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
- Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer