Rauchmelder

Wann müssen die Rauchmelder installiert werden?

  • In Neu- und Umbauten müssen seit dem 01.11.2012 Rauchmelder eingebaut werden.
  • In bereits vorhandenen Häusern müssen bis zum 31.12.2015 Rauchmelder installiert werden.

Wo müssen Rauchmelder installiert werden?

  • Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
  • In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Wer muss die Rauchmelder warten?

  • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung. Es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer